VERKAUFS & LIEFERBEDINGUNGEN
Tribuswinkel, 2008 07 08

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich und auch für künftige Geschäfte, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende
Bedingungen vorgenommen haben.

Leistungsumfang und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Der ‚’Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt einer Bestellung eine Lieferung oder eine schriftliche Auftragsbestätigung
abgesandt haben, das gilt auch für Bestellungen an unsere Handelsvertreter. Verbindlich ist nur der Text unserer Auftragsbestätigungen. Alle technischen Daten unserer
Kataloge, Listen und Zeichnungen sowie die Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten, gleiches gilt für alle Daten in unseren Verkaufsunterlagen,
auch jenes unserer Zulieferanten. Änderungen die den Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach absenden der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch
nicht Preis, Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt werden.

Liefertermine

Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich, sofern schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum
unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung aller technischen Detailfragen. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlichen
oder unabwendbarer Ereignissen jedweder Art, insbesondere Streiks, auch illegalen Streiks, Aussperrungen sowie bei nicht rechtzeitiger Selbstlieferung,
auch wenn diese Ereignisse erst während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Der Besteller wird hiervon unverzüglich nach bekannt werden schriftlich benachrichtigt.
Im Falle eines von uns zu vertretenen Lieferverzuges wird der Besteller eine angemessene Nachfrist gewähren bevor er Rechte aus dem Verzug geltend
macht. Erst wenn die Nachfrist nicht eingehalten ist, kann der Besteller unter Ausschluss aller weitergehenden Rechte schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat; das gilt auch für Teillieferungen. Das Transportrisiko ist von
und nicht abgesichert. Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers, unfrei. Für Aufträge unter einem Nettofakturenwert von € 5000.- werden Transportkosten nach
Aufwand verrechnet. Ausgenommen davon sind Kleinlieferungen durch unser Verschulden.

Preise, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager und ohne Umsatz(Mehwert)steuer. Verpackung und Transportkosten die uns vom Vorlieferanten in Rechnung
gestellt werden, werden gesondert berechnet. Sämtliche Rechnungen sind nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung gilt am dem Tag als geleistet,
an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Verzug von Bezahlungen einer Rechnung werden sämtliche Forderungen einschließlich
später fällig werdender Wechsel, ungeachtet eines vereinbarten Zahlungsziels, sofort fällig. Des Weiteren sind wir berechtigt von etwa laufenden Verträgen, auch wenn
diese schon teilweise erfüllt sind zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann. Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich
weiteren Schadens, 2% Säumniszuschlag des Forderungsbetrages sowie Verzugzinsen in der Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrent-Kredite in Rechnung
gestellt. Im Falle der Säumnis sind wir berechtigt, neben dem Säumniszuschlag und den Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions- und Inkassogebühren
eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens
werden sämtliche gewährte Nachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet. Bei allfälliger Nettopreisverrechnung gelten die offiziellen Bruttopreislisten
des Hersteller oder ihrer Vertreter als Forderungsbetrag vereinbart. Mangels einer Bruttopreisliste gilt bei Nettoverrechnung der doppelte Wert als Brutto.

Eigentumsvorbehalt

Die ausgelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden noch offenen Forderungen.Die Vorbehaltswaren
dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Die aus der Veräußerung der Vorbehalsware entstehenden Forderungen tritt der
Käufer mit ihrem Entstehen an uns zur Sicherheit unserer Forderung zur Gänze ab. Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche von uns gelieferten und noch vorrätigen
Waren jederzeit, auch bei einem Insovenzverfahren, zurückzufordern. Der Verkauf vorrätiger Waren bei einem Insolvenzverfahren oder Dienstleistung, mit schuldbefreiender
Wirkung zahlungshalber mit unseren Forderungen aufzurechnen sind. Dies gilt insbesondere in einem Insolvenzverfahren.

Warenrücksendungen

Rücksendungen können nur binnen 2 Wochen nach Rechnungslegung mit unserer vorherigen Einwilligung und nur frachtkostenfrei vorgenommen werden.Alle Kosten
für Liefern, Zurücknehmen und Wiedereinlagerung werden an der Gutschrift gekürzt, diese betragen 20% vom berechneten Wert;dies gilt nicht im Falle eines berechtigten
Rücktritts des Bestellers vom Vertrag jedoch auch bei Rückholung der Vorbehaltswaren bei Insolvenz.

Gewährleistung und Haftung für Mängel

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen gelten. Der Lauf der Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Der Käufer hat sofort entdeckbare Mängel unverzüglich nach Empfang, andere Mängel innerhalb einer Woche
nach Entdeckung mittels eingeschriebenen Brief zu beanstanden. Bei Lieferung der Ware durch ei9nen Spediteur oder Paketdienst ist das Schadensprotokoll sofort
aufzunehmen und an uns weiterzuleiten. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass seitens des Käufers gegen uns kein Anspruch auf wie auch immer gearteten Schadenersatz
wie für Verletzung von Personen, für Folgeschäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, sowie kein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht.

Muster, Handelswaren, Sonderprodukte, Schutzwaren

Muster werden grundsätzlich berechnet. Bei Rückgabe innerhalb von 10 Tagen im verkaufsfähigen Zustand schreiben wir die Ware gut. Sollten die Muster gebraucht
worden sein, gilt unser Passus Warenrücksendungen. Als Handelswaren gelten grundsätzlich alle – nicht in unserem Haus gefertigten – Produkte. Bei Bestellung von
Sonderprodukten ist darauf zu achten, dass Änderung und Ausführung und Stückzahl nur in schriftlicher und einvernehmlicher Form möglich ist. Bestellte und speziell
gefertigte Produkte sind abnahmepflichtig. Nachbestellungen können nicht von der vereinbarten Preisbasis abgeleitet werden und unterliegen unseren kalkulatorischen
Möglichkeiten. Für die Einhaltung von Patent und Lizenzrechten nach Gefahrenüberganges haftet ausschließlich der Käufer. Dies gilt insbesondere für weitere Veräußerungen,
Bearbeitung und den Export der von uns gelieferten Waren.

Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche

Ergänzend zu unseren Verkaufs & Lieferbedingungen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen des Elektrogroßhandels Österreichs. Bei Unanwendbarkeit einzelner
Produkte sind sie sinngemäß so zu ersetzen wie es unser Wille war.

Gerichtstand und Erfüllungsort

Gerichtstand für alle Ansprüche aus den zugrunde liegenden Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist Wr. Neustadt. Die gilt auch für Ansprüche
die im Mahnverhalten verfolgt werden. Wir behalten uns jedoch das Recht vor,den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Erfüllungsort
für Lieferungen und Zahlungen ist Baden. Im übrigen gilt – auch für Export – österreichisches Recht.